Punktesystem gültig für die gymnasiale Oberstufe
ab
Klasse 12
(Punktesystem für Klasse 11 und HSG weiter unten)
Note | Punkte je nach Noten | Aufgaben- punkte | |
sehr gut | 1+ (0,7) | 15 | 95-100 |
1 (1,0) | 14 | 90-94 | |
1- (1,3) | 13 | 85-89 | |
gut | 2+ (1,7) | 12 | 80-84 |
2 (2,0) | 11 | 75-79 | |
2- (2,3) | 10 | 70-74 | |
befrie- digend
| 3+ (2,7) | 9 | 65-69 |
3 (3) | 8 | 60-64 | |
3- (3,3) | 7 | 55-59 | |
aus- reichend | 4+(3,7) | 6 | 50-54 |
4 (4) | 5 | 45-49 | |
4- (4,3) | 4 | 39-44 | |
mangel- haft | 5+ (4,7) | 3 | 33-38 |
5 (5,0) | 2 | 27-32 | |
5- (5,3) | 1 | 20-26 | |
un- genügend | 6 | 0 | 0-19 |
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Noten-Punkte-Zuordnung für die Nicht-SBG-Klassen
Bewertungsrahmen
92 - 100 Punkte = sehr gut
81 - 91 Punkte = gut
65 - 80 Punkte = befriedigend
45 - 64 Punkte = ausreichend
25 - 44 Punkte = mangelhaft
0- 24 Punkte = ungenügend
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SEHR GUT
- vertiefte und umfangreiche Kenntnisse,
- souveräner Umgang mit dem Wissen,
- sehr gut reflektiertes Verständnis der theoretischen Konzepte, Zusammenhänge und Hintergrunde,
- selbständige und ergiebige Methodenanwendung auch bei schwierigen Themen und Fällen,
- besondere Verarbeitungstiefe,
- hohes Problembewusstsein und differenzierte Argumentation,
- Einfühlungsvermögen und stimmiges Urteil,
- besonders klare Präsentation,
- sicheres und bewegliches Sprachverhalten
GUT
- gründliche und breite Kenntnisse,
- sinnvoller Umgang mit dem Wissen,
- vertieftes Verständnis der theoretischen Begriffe, Konzepte und Zusammenhänge . sachadäquate Aufarbeitung von Theorie-Praxisbezügen,
- zutreffende Methodenanwendung auch bei komplexeren Themen und Fällen,
- elementares und strukturiertes Problembewusstsein,
- klar nachvollziehbare Argumentation,
- knappe und pragmatische Urteilsfindung,
- verständliche Darbietung
BEFRIEDIGEND
- solide Kenntnisse,
- Verständnis grundlegender theoretischer Konzepte und Begriffe,
- brauchbare Methodenanwendung auf überschaubare Themen und Fälle,
- elementares Problembewusstsein,
- nachvollziehbare Argumentation,
- im Wesentlichen knappe und pragmatische Urteilsfindung,
- verständliche Darbietung und angemessene Sprache
AUSREICHEND
- eingeschränkte Kenntnisse,
- oberflächliches theoretisches Verständnis,
- wenig Bemühen um Konzepte und Begriffe,
- mühsame oder wenig ergiebige Methodenanwendung auf überschaubare Themen und Fälle,
- Problembewusstsein in Grundzügen vorhanden,
- vordergründige Argumentation,
- wenig begründetes Urteil,
- Probleme bei der Präsentation und beim Ausdruck
MANGELHAFT / UNGENÜGEND
- schwerwiegende Wissenslücken und Mängel,
- sehr eingeschränktes (oder fehlendes) theoretisches Verständnis und Bemühen,
- keine Methodenanwendung,
- keine Transferleistungen auch bei offenkundigen Zusammenhängen,
- sehr wenig (oder kein) Handlungswissen,
- kaum (oder kein) Problembewusstsein,
- sehr fragwürdige (bzw. indiskutable) Argumentation,
- kein eigenes Urteil, erhebliche Darstellungsmängel,
- gravierende Schwierigkeiten bei der Verständigung