Punktesystem gültig für die gymnasiale Oberstufe

 ab

 Klasse 12

(Punktesystem für Klasse 11 und HSG weiter unten)

Note

Punkte

 je nach

Noten

Aufgaben-

punkte

sehr

gut

1+ (0,7)

15

95-100

1   (1,0)

14

90-94

1-  (1,3)

13

85-89

gut

2+ (1,7)

12

80-84

2    (2,0)

11

75-79

2-  (2,3)

10

70-74

befrie-

digend

 

3+ (2,7)

9

65-69

3     (3)

8

60-64

3- (3,3)

7

55-59

aus-

reichend

4+(3,7)

6

50-54

4    (4)

5

45-49

4- (4,3)

4

39-44

mangel-

haft

5+ (4,7)

3

33-38

5  (5,0)

2

27-32

5-  (5,3)

1

20-26

un-

genügend

6

0

0-19

___________________________________________________________________

Noten-Punkte-Zuordnung für die Nicht-SBG-Klassen

Bewertungsrahmen

92 - 100 Punkte = sehr gut
81 - 91 Punkte = gut
65 - 80 Punkte = befriedigend
45 - 64 Punkte = ausreichend
25 - 44 Punkte = mangelhaft
0- 24 Punkte = ungenügend



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   SEHR GUT 
- vertiefte und umfangreiche Kenntnisse,
- souveräner Umgang mit dem Wissen,
- sehr gut reflektiertes Verständnis der theoretischen Konzepte, Zusammenhänge und Hintergrunde,
- selbständige und ergiebige Methodenanwendung auch bei schwierigen Themen und Fällen,
- besondere Verarbeitungstiefe,
- hohes Problembewusstsein und differenzierte Argumentation,
- Einfühlungsvermögen und stimmiges Urteil,
- besonders klare Präsentation,
- sicheres und bewegliches Sprachverhalten

 GUT
- gründliche und breite Kenntnisse,
- sinnvoller Umgang mit dem Wissen,
- vertieftes Verständnis der theoretischen Begriffe, Konzepte und Zusammenhänge . sachadäquate Aufarbeitung von Theorie-Praxisbezügen,
- zutreffende Methodenanwendung auch bei komplexeren Themen und Fällen,
- elementares und strukturiertes Problembewusstsein,
- klar nachvollziehbare Argumentation,
- knappe und pragmatische Urteilsfindung,
- verständliche Darbietung


BEFRIEDIGEND

- solide Kenntnisse,
- Verständnis grundlegender theoretischer Konzepte und Begriffe,
- brauchbare Methodenanwendung auf überschaubare Themen und Fälle,
- elementares Problembewusstsein,
- nachvollziehbare Argumentation,
- im Wesentlichen knappe und pragmatische Urteilsfindung,
- verständliche Darbietung und angemessene Sprache

AUSREICHEND
- eingeschränkte Kenntnisse,
- oberflächliches theoretisches Verständnis,
- wenig Bemühen um Konzepte und Begriffe,
- mühsame oder wenig ergiebige Methodenanwendung auf überschaubare Themen und Fälle,
- Problembewusstsein in Grundzügen vorhanden,
- vordergründige Argumentation,
- wenig begründetes Urteil,
- Probleme bei der Präsentation und beim Ausdruck

 MANGELHAFT / UNGENÜGEND
- schwerwiegende Wissenslücken und Mängel,
- sehr eingeschränktes (oder fehlendes) theoretisches Verständnis und Bemühen,
- keine Methodenanwendung,
- keine Transferleistungen auch bei offenkundigen Zusammenhängen,
- sehr wenig (oder kein) Handlungswissen,
- kaum (oder kein) Problembewusstsein,
- sehr fragwürdige (bzw. indiskutable) Argumentation,
- kein eigenes Urteil, erhebliche Darstellungsmängel,
- gravierende Schwierigkeiten bei der Verständigung